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   LG Göttingen, 08.12.1999 - 10 T 100/99   

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https://dejure.org/1999,10548
LG Göttingen, 08.12.1999 - 10 T 100/99 (https://dejure.org/1999,10548)
LG Göttingen, Entscheidung vom 08.12.1999 - 10 T 100/99 (https://dejure.org/1999,10548)
LG Göttingen, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 10 T 100/99 (https://dejure.org/1999,10548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 61
  • Rpfleger 2000, 176
  • DZWIR 2000, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 108/00

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Mitteilung über den Eintritt der

    Vielmehr wird die Rücknahme des Insolvenzantrages in den Fällen, in denen der Schuldner die in § 305 Abs. 1 InsO genannten Erklärungen und Unterlagen nicht vollständig abgegeben hat und der Aufforderung des Insolvenzgerichts, das Fehlende zu ergänzen, nicht innerhalb eines Monats nachkommt, vom Gesetz fingiert: § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO bestimmt ausdrücklich, daß in derartigen Fällen der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als zurückgenommen gilt, wobei das Gesetz weder eine ausdrückliche Mitteilung an den Schuldner von dem Eintritt dieser Wirkung verlangt (vgl. Senat, Beschluß vom 19. Mai 2000 - 2 W 81/00 - LG Göttingen, DZWIR 2000, 119 [120] = Rpfleger 2000, 176; Wenzel in Kübler/Prütting, InsO, Stand: 6. Lieferung 2000, § 305, Rdn. 9 b), noch eine Entscheidung des Insolvenzgerichts über diese Frage vorsieht oder dem Insolvenz- oder einem Rechtsmittelgericht die Möglichkeit einräumt, diese einmal eingetretene gesetzliche Wirkung wieder abzuändern.
  • OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00

    Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag

    Die Rücknahme des Antrags wird nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Ausschlußfrist durch Gesetz fingiert, wobei das Gesetz weder eine ausdrückliche Mitteilung an den Schuldner von dem Eintritt der Wirkung fordert (LG Göttingen, DZWIR 2000, 119 [120] = Rpfleger 2000, 176; Wenzel in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 6. Lieferung 2000, § 305 Rdnr. 9 b)) noch dem Insolvenzgericht oder den Rechtsmittelinstanzen die Möglichkeit einräumt, nach Ablauf der Frist die einmal eingetretene gesetzliche Wirkung wieder abzuändern.
  • OLG Köln, 08.09.2000 - 2 W 166/00

    Zuständigkeit für außerordentliche Beschwerde in Insolvenzsachen - Mitteilung des

    Gegen (formlose) Mitteilung des Insolvenzgerichts vom 15. Mai 2000, gegen die sich die mit dem Beschluß des Landgerichts vom 19. Juni 2000 beschiedene Erstbeschwerde gerichtet hatte, war - wie das Landgericht in jenem Beschluß zutreffend entschieden hat - bereits kein Rechtsmittel nach der Insolvenzordnung gegeben (vgl. allgemein: Senat ZIP 2000, 1449 [1450] = ZInsO 2000, 401; Senat, ZIP 2000, 1397 = NZI 2000, 317 = ZInsO 2000, 349; Senat, Beschluß vom 21. Juni 1999, 2 W 142/99; OLG Naumburg, Beschluß vom 15.03.2000, 5 W 28/00; LG Berlin, ZInsO 2000, 349; LG Göttingen, Rpfleger 2000, 176 = DZWIR 2000, 119; LG Göttingen, NZI 2000, 280 = InVo 2000, 242; LG Schwerin, ZInsO 1999, 413 = DZWIR 1999, 341).
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